Freigabe für KI-gebaute Software an Hochschulen

Aktualisiert am 13.10.2026

Hochschulen sind ideale Orte für Vibe Coding: viele kluge Menschen mit konkreten Problemen, wenig Entwicklungskapazität in der zentralen IT. Lehrende bauen Übungswerkzeuge, Verwaltungen digitalisieren Buchungen und Verleih, Bibliotheken bauen Assistenten auf ihren Katalogen. Spätestens wenn so ein Werkzeug Personendaten verarbeitet, an einer anderen Hochschule laufen oder vom Rechenzentrum übernommen werden soll, braucht es eine Antwort auf die Frage: Wer gibt das frei — und woran?

Hier eine Vorlage, die bewusst schlank ist. Sie soll Eigeninitiative nicht abwürgen, sondern ihr einen Weg in den Betrieb geben.

1. Der Steckbrief (eine Seite)

Name der Anwendung:
Zweck, in zwei Sätzen:
Verantwortliche Person / Einrichtung:
Entstehung:   [ ] überwiegend KI-generiert  [ ] KI-unterstützt  [ ] klassisch
Nutzerkreis:  [ ] Team  [ ] Einrichtung  [ ] Hochschule  [ ] mehrere Hochschulen  [ ] öffentlich
Daten:        [ ] keine Personendaten  [ ] Personendaten  [ ] besondere Kategorien / Prüfungsdaten
Anbindungen:  [ ] keine  [ ] SSO  [ ] Mail  [ ] Fachsysteme: ______  [ ] KI-Dienste: ______
Enthält eigene KI (Chatbot, RAG, Agent)?  [ ] nein  [ ] ja: ______
Geplante Lebensdauer:  [ ] Pilot  [ ] Jahre
Nachnutzung durch andere Einrichtungen geplant?  [ ] nein  [ ] ja
Repository, Doku, Testsystem vorhanden?  [ ] ja  [ ] teilweise  [ ] nein

2. Die Einstufung

Aus dem Steckbrief folgt die Prüfstufe. Die höchste Antwort zählt:

3. Die Rollen

4. Die Abnahme

Ein Gutachten endet mit einem von drei Urteilen: nutzbar, nutzbar mit Auflagen oder nicht nutzbar ohne Nacharbeit. Wichtig für den Prozess: Auflagen brauchen eine Frist und einen Nachweis. Hohe Befunde werden durch eine kurze Nachprüfung bestätigt; mittlere durch ein Ticket mit Termin.

5. Was oft vergessen wird